Pflege-Wohngruppen: Fokus auf länderspezifische Regelungen

22. April 2026 Lesezeit: Aktuelles
Gemeinsam mit dem pme Familienservice veranstalten wir vierteljährlich ein Online-Event zum Thema Pflege-Wohngruppen (§ 38a SGB XI). Die Fragen der Teilnehmenden beantworten wir regelmäßig in einem begleitenden FAQ. Eine Frage zu den unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer war besonders komplex. Aufgrund der vielen Details widmen wir dieser Antwort nun einen eigenen Blog-Beitrag.
Pflegewohngruppen

Im Vorfeld unserer Info-Veranstaltungen erreichen uns unterschiedliche Fragen. Die Antworten darauf veröffentlichen wir üblicherweise direkt unter der Veranstaltungsanzeige in der Rubrik »Teilnehmende fragen«. Ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle für die Impulse, die wir so mit allen teilen dürfen.

Die folgende Frage lässt sich jedoch nicht einfach mit ein oder zwei Sätzen beantworten. Da die rechtlichen Details in den betreffenden Bundesländern variieren, haben wir uns für diese ausführliche Darstellung entschieden.

 

 

Gibt es unterschiedliche Bestimmungen zur Pflege/Leistungen (Einzeln, in Gruppen) in Niedersachsen und NRW?

Ja und Nein

Nein, hinsichtlich der im Austauschforum vorgestellten geförderten Pflege-Wohngemeinschaft gibt es keine Unterschiede.

Und ja, falls die allgemeinen Regelungen zur Pflege gemeint sind

Es gibt Unterschiede in den Bestimmungen zur Pflege und den baulichen Anforderungen zwischen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen (NRW), insbesondere bei vollstationären Einrichtungen, während die grundlegenden Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegegeld, Sachleistungen) bundesweit nach SGB XI geregelt sind. 

Hier sind die wesentlichen Unterschiede und gemeinsamen Regelungen:

1. Stationäre Pflege (Heimbauverordnungen)

Die Landesheimbauverordnungen regeln die bauliche Gestaltung, z. B. die Einzelzimmerquote.

  • NRW: In Nordrhein-Westfalen sind die Anforderungen strenger. Es gilt eine Einzelzimmerquote von 80 % für Bestandseinrichtungen und bis zu 100 % für Neubauten, um Privatsphäre zu garantieren.
  • Niedersachsen: Niedersachsen hat eine neue Heimmindestbauverordnung (ab 1.10.2022) eingeführt. Diese fordert für Neubauten eine Einzelzimmerquote von mindestens 70 %. Für Einrichtungen, die vor dem 1.10.2022 in Betrieb waren, gibt es jedoch Bestandsschutzregelungen (teilweise bis 2032). 

2. Pflegeleistungen (Ambulant & Stationär)

Die Leistungsbeträge für Pflegegeld (Einzelpflege durch Angehörige) und Pflegesachleistungen (Gruppenbetreuung/Dienste) sind bundesweit identisch und wurden zum 1. Januar 2025 angepasst (4,5 % Erhöhung). 

  • Entlastungsbetrag: In beiden Bundesländern steht Pflegebedürfti-gen in häuslicher Pflege ein Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich (§ 45b SGB XI) für Betreuungs- und Entlastungsangebote zur Verfügung.
  • Kombinationsleistungen: Die flexible Kombination von Pflegegeld (häuslich) und Sachleistung (ambulantes Pflegeteam) ist in beiden Bundesländern möglich. 

3. Betreuung (Einzeln vs. Gruppen)

  • Angebote zur Unterstützung im Alltag: Beide Länder anerkennen Gruppenangebote (z.B. Demenzgruppen, Tagespflege) und Einzelangebote (z.B. Alltagsbegleitung) über die Pflegekassen.
  • Spezifika: In Niedersachsen sind im Landespflegebericht 2024 spezifische Leistungskomplexkataloge definiert, um flexibel auf individuelle Bedürfnisse einzugehen. 

4. Kosten und Eigenanteile

  • Die Eigenanteile im Pflegeheim variieren, da sie von den regionalen Pflegesätzen abhängen.
  • Die Leistungszuschläge der Pflegekasse auf den Eigenanteil sind jedoch bundesweit geregelt und steigen mit der Dauer des Heimaufenthalts. 

Zusammenfassend: Während die Pflegekasse (SGB XI) Leistungen wie Pflegegeld und Sachleistungen einheitlich zahlt, unterscheidet sich der Bereich des Heimrechts und Bauens (Einzelzimmerquote) zwischen NRW (strenger, 80-100%) und Niedersachsen (70%, mit Übergangsfristen) deutlich. 

Wenn du mehr über die geförderten Pflegewohngruppen erfahren oder vielleicht selbst eine gründen möchtest, freuen wir uns auf deine Teilnahme bei unserer nächsten Info-Veranstaltung

 

 

 

 

 

Erstellt von  Karin Demming   |  Linkedin  folgen

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